Das Angebot umfasst:
- Ernährungsberatung (nach §20 SGBV): Eine Ernährungsberatung kann von gesunden und
Personen in speziellen Lebensphasen in Anspruch genommen werden. Beispiele hierfür
wären: Leichtes Übergewicht,Schwangerschaft,Stillzeit
Hierzu sind bis zu 3 präventive Beratungssitzungen durch die gesetzliche Krankenkasse
bezuschussungsfähig.
- Ernährungstherapie (nach §43 SGB V): Die Ernährungstherapie richtet sich an Personen,
die ihre Ernährung auf Grund einer Krankheit umstellen müssen. Eine Verbesserung
des Gesundheitszustandes und das Vermeiden von Folgeerkrankungen sind das Ziel der
Therapie. Gezielte Ernährungstherapie wird von Ihrem Arzt verordnet und kann von
der Krankenkasse bezuschusst werden.Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (”Rezept”)
vom behandelnden Arzt ist notwendig, auch in diesen Angelegenheiten sind Ihnen Frau
Fues und Herr Düssel gerne behilflich. Mit Erfahrung und kompetentem Rat steht Ihnen
die Diätassistentin jeder zeit zur Seite.
- Die Ernährungstherapie: 1 Erstgespräch und 4 Folgegespräche, da die meisten Krankenkassen
mit bis zu 5 Sitzungen maximal 85 % anteilmässig zahlen.
Wir bitten Sie um eine Absprache mit Ihrer Krankenkasse, bei offenen
Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
- Mögliche Indikationen sind:
- Krebserkrankungen
- Herzerkrankungen
- Magen-Darmerkrankungen
- Leber-Nierenerkrankungen
- Fettstoffwechselstörungen
- Gicht
- Adipositas ( Übergewicht )
- Ernährung vor und nach bariatrischen Eingriffen
- Diabetes Mellitus I u.II
- Laktoseintoleranz, Fructoseintoleranz, Histamimintoleranz u.a. …..............